Beratungsbesuch § 37.3 SGB XI in Lippstadt | Avita – Kostenlos & Herzlich
Staatlich anerkanntes Heilbad Bad Waldliesborn

„Gute Pflege ist Herzenssache –
auch beim Beratungsbesuch."

Als Pflegegeldempfänger sind Sie gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI nachzuweisen – kostenlos, von allen Pflegekassen anerkannt. Wir kommen herzlich und unkompliziert zu Ihnen nach Hause.

„Die Mitarbeiterin von Avita war so warmherzig und geduldig. Wir haben uns sofort wohlgefühlt. Endlich wissen wir, dass alles korrekt erledigt ist."
★★★★★ Familie K. aus Lippstadt MDK Note 1,1
Jetzt kostenlosen Termin anfragen

Kostenlos · Kein Eigenanteil · Von allen Pflegekassen anerkannt

Warum Familien in Lippstadt Avita vertrauen

Herzlichkeit, Verlässlichkeit und ausgezeichnete Qualität – das ist unser Versprechen.

Herzenssache

Persönliche, einfühlsame Beratung direkt bei Ihnen zuhause. Wir nehmen uns Zeit für Sie – ohne Hektik und ohne Druck.

Termin in 48 Stunden

Schnell, unkompliziert und flexibel für Sie. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und kommen wann es Ihnen passt.

MDK-Note 1,1

Ausgezeichnete Qualität, zertifiziert und von allen gesetzlichen Pflegekassen anerkannt. Pflege auf höchstem Niveau.

So einfach geht es

Drei Schritte – und der Nachweis ist erledigt.

1

Formular ausfüllen oder anrufen

Teilen Sie uns kurz Ihre Kontaktdaten und Pflegegrad mit – online oder telefonisch unter 02941 – 289 81 05.

2

Wir melden uns herzlich

Innerhalb von 24 Stunden rufen wir Sie an und vereinbaren gemeinsam einen Termin, der Ihnen passt.

3

Beratungsbesuch bei Ihnen zuhause

Unsere qualifizierte Pflegefachkraft kommt zu Ihnen. Der Nachweis ist erledigt – kostenlos und von der Kasse anerkannt.

★★★★★ 5-Sterne Bewertung
MDK Note 1,1
Alle Pflegekassen
Termin in 48h
Bad Waldliesborn

Jetzt kostenlos Termin anfragen

Persönlich. Herzlich. Bei Ihnen zuhause.

Kostenlos · Kein Eigenanteil · Von allen Pflegekassen anerkannt

Vielen Dank!

Wir melden uns in Kürze bei Ihnen. Herzlich willkommen bei der Avita-Familie.

Das sagen unsere Klienten

Echte Stimmen aus Lippstadt und Umgebung.

„Die Mitarbeiterin war so herzlich und hat sich wirklich Zeit genommen. Ich hab danach das Gefühl gehabt, gut aufgehoben zu sein. Ein wunderbarer Mensch."

S
Frau S. Lippstadt ★★★★★

„Wir wussten gar nicht, dass dieser Besuch Pflicht ist. Avita hat alles erklärt und organisiert – absolut unkompliziert. Einfach klasse! Vielen herzlichen Dank."

W
Herr W. Bad Sassendorf ★★★★★

Häufige Fragen

Wir beantworten, was Sie wissen möchten.

Was kostet der Beratungsbesuch?
Der Beratungsbesuch ist für Sie vollständig kostenlos und ohne Eigenanteil. Die Kosten werden direkt von Ihrer Pflegekasse übernommen. Sie müssen nichts bezahlen und nichts vorstrecken.
Wer muss den Beratungsbesuch machen?
Alle Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2 sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI nachzuweisen. Der Besuch dient dazu sicherzustellen, dass die häusliche Pflege gut organisiert ist.
Welche Pflegegrade sind betroffen?
Der Beratungsbesuch ist Pflicht für alle Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist ein Besuch halbjährlich erforderlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Wir kümmern uns um alle notwendigen Nachweise.
Welche Orte betreut Avita?
Wir betreuen Familien in Lippstadt, Bad Sassendorf, Bad Waldliesborn, Soest, Geseke, Erwitte, Delbrück sowie in der näheren Umgebung von Paderborn. Sie sind unsicher, ob wir in Ihre Region kommen? Rufen Sie uns einfach an – wir finden eine Lösung.